Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde: 7.30 – 8.15 Uhr (Frühstückspause)
2. Stunde: 8.30 – 9.15 Uhr (Hofpause)
3. Stunde: 9.35 – 10.20 Uhr
4. Stunde: 10.30 – 11.15 Uhr
5. Stunde: 11.25 – 12.10 Uhr
6. Stunde: 12.20 – 13.05 Uhr
Mittagspause nach Unterrichtsende je nach Stundenplan der Klasse
Milchangebot und Essenversorgung
- Bitte immer montags eine Woche im Voraus bezahlen.
- Essenangebot von der Firma „Hänchen“
- Bestellung und Abrechnung direkt mit der Firma (per Überweisung oder Lastschrift)
Entschuldigungen / Beurlaubungen
- Entschuldigungen bei Krankheit bitte bis spätestens 8 Uhr melden (Tel.: 037202/2310)
- auch beim Essenanbieter abmelden
- schriftliche Entschuldigung, ggf. ärztliches Attest nachreichen (ab 4. Krankheitstag)
- Beurlaubungen aus triftigen Gründen laut Schulgesetz, bis zu 2 Tagen über den Klassenlehrer, darüber hinaus, über den Schulleiter
- Kuraufenthalte sind keine Krankschreibungen. Sie bedürfen einer schriftlichen Freistellungsgenehmigung durch den Schulleiter.
Schulweg
- auf sicheren Schulweg achten
- mit dem Kind ausreichend üben
- Straßenüberquerungen, wenn möglich, an Ampeln oder bei den Schulweghelfern
- ordentliches Verhalten an Haltestellen und im Schulbus erklären
- an Schulbushaltestellen pünktlich sein
- bei Ausfällen oder extremer Verspätung von Schulbussen – 20 min. müssen die Schüler warten, danach Betreuung für das Kind klären, Schule informieren
- bei Orkan, Hochwasser oder extremen Winterwetter auf Mitteilungen der Schule / Presse achten und möglichst für Betreuung zu Hause sorgen (Notbetreuung in der Schule wird immer angeboten)
Versicherungsschutz
- auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeit ist jedes Kind versichert
- bei Unfällen/Verletzungen unverzüglich die Schule informieren (wegen Unfallmeldung)
Infektionsschutz / Läuse (siehe auch Download zu Läusebehandlung)
- bei ansteckenden Krankheiten / Läusen Kind unverzüglich zu Hause lassen, Schule informieren
- erst nach abgeschlossener Behandlung und Unbedenklichkeitserklärung des Arztes, das Kind wieder zur Schule schicken, die Unbedenklichkeitserklärung in der Schule abgeben
Hausaufgaben
- dienen der Auseinandersetzung mit dem Lernstoff
- sollten vom Kind allein, in ruhiger Umgebung und konzentriert erledigt werden
- Zeitrahmen Klasse 1/2: etwa 30 Minuten Klasse 3/4: etwa 45 Minuten
- Möglichkeiten der Erledigung während der Hortzeit in den jeweiligen Hortgruppen
Ferienzeiten
- Weihnachtsferien: 21.12.2024 – 05.01.2025
- Winterferien: 15.02.2025- 02.03.2025
- Ostern: 18.04.2025 – 27.04.2025
- Himmelfahrt: 30.05.2025 (Brückentag)
- Pfingsten mit
unterreichtsfreiem Tag: 06.06.2025 – 08.06.2025 - Sommerferien: 28.06.2025 – 08.08.2025
Wichtige Informationen zum Sportunterricht:
- Zwei paar Turnschuhe (1x für draußen, 1x für Halle mit heller Sohle)
- Kurze und lange Sportkleidung (je nach Witterung)
- Bei Sportbefreiungen durch den Arzt, trotzdem Teilnahme am Unterricht.
- Jeglicher Schmuck muss entfernt werden. (Am besten zu Hause ablegen.)
- Haare ab Schulterlänge müssen mit einem Haargummi zusammengebunden sein.
- Sollte Ihr Kind beim Sport eine Brille benötigen, sollte es eine Sportbrille (Kunststoff) sein.
- Mitnehmen von Getränken in Kunststoffbehältern möglich.
- Sollte es Ihrem Kind einmal nicht so gut gehen, bitten Sie den Sportlehrer schriftlich um Berücksichtigung des Gesundheitszustandes. Ihr Kind nimmt dann am Sportunterricht nur eingeschränkt teil. (Sportbefreiungen kann ausschließlich ein Arzt ausstellen.)
- Dauert die Einschränkung/Krankheit mehrere Tage wird ein Attest vom Arzt benötigt.
- Dauert die Einschränkung/Krankheit länger als vier Wochen wird ein Attest vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) benötigt.
Wichtige Informationen zum Schwimmunterricht:
- Badebekleidung (Mädchen – Badeanzug, kein Bikini; Jungen – Badehose, keine Badeshorts)
- Badeschuhe
- ein kleines Duschbad
- Handtuch
- Ihr Kind bekommt einen Beutel und eine Badekappe gestellt.
- Bitte Vornamen groß mit Kugelschreiber oder wasserfestem Stift auf die Kappe schreiben.
- Bei Einschränkungen der Schwimmtauglichkeit muss der Klassenlehrer durch Sie entsprechend informiert werden.
- Eine Einzelaufsicht kann durch die Schwimmlehrer nicht gewährleistet werden.
- In der kalten Jahreszeit bitte unbedingt Mütze mitgeben!
Lehr- und Unterrichtsmittel
- Alle Bücher und Arbeitsmittel sind, soweit sie nicht durch die Eltern selbst finanziert wurden, Eigentum der Schule und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist für den pfleglichen Umgang verantwortlich. Verschmutzte und beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
- Empfehlungen für die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel, die von den Eltern finanziert werden, erhalten die Schüler am Ende jedes Schuljahres für das kommende Schuljahr von der Klassenlehrerin.